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Definitionen: Pedelec, S-Pedelec und E-Bike
Gut zu wissen: Mittlerweile wird das Wort „E-Bike“ auch synonym für den Begriff Pedelec verwendet. Der Deutsche Zweirad-Industrie-Verband hat sich aufgrund der geringen Verbreitung der reinen Elektrofahrräder in Deutschland (<0,5%) für die synonyme Begriffsverwendung entschieden. Für die bessere Verständlichkeit unseres Artikels und zur Abgrenzung zum eigentlichen E-Bike verwenden wir im Folgenden den Begriff Pedelec.
Jeder spricht von E-Bike, wenn es um die schicken Fahrräder geht, die einem das Treten bergauf erleichtern und einen in der City durch die Motorunterstützung entspannter von A nach B bringen. Genau solche Fahrräder, die beim Treten in die Pedale mit einem Elektromotor unterstützt werden, haben eigentlich die korrekte Bezeichnung „Pedelec“, sie steht für Pedal Electric Cycle. Hierbei wird mittels eines elektrischen Motors bis maximal 250 Watt Leistung das Treten bis zu 25 km/h unterstützt und riegelt danach ab. Wer schneller fahren will, muss selbst weiter in die Pedale treten.
Das klassische Pedelec stellt mit ca. 99 % aller verkaufen E-Bikes nach wie vor die meistverkaufte Kategorie dar. Es ist übrigens auch mit einer Anfahrhilfe bis 6 km/h erhältlich.
Bei Motoren mit über 250 Watt Leistung handelt es sich um S-Pedelecs oder auch „Speed Pedelecs“. Sie gehören bereits in die Kategorie der Kleinkrafträder.
Ein E-Bike oder auch Elektro-Fahrrad wiederum ist in seiner eigentlichen Bedeutung ein Fahrzeug, das Ihnen durch reine Motorleistung zur Fortbewegung verhilft. Ein E-Bike gilt als Kleinkraftrad, wenn die Motorleistung von 500 Watt und eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden.

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