Niedrigzinsen für die Anschlussfinanzierung sichern durch Forward-Darlehen
„Des einen Leid ist des anderen Freud“ – mit diesem Zitat kann man die derzeitige Situation für Sparer und Hauseigentümer mit einer laufenden Immobilienfinanzierung am treffendsten umschreiben.
Für Sparer sind die derzeitigen Niedrigzinsen sicherlich ein Leid. Bekommen Sie doch für ihre Spareinlagen kaum Verzinsung.
Durch die seit Jahren anhaltende Nullzins-Politik der europäischen Zentralbank – der Leitzins liegt bereits seit März 2016 auf dem Rekordtief von 0,0 Prozent – kommen die Eigentümer von Immobilien dagegen derzeit so günstig wie nie an eine Immobilienfinanzierung bzw. Anschlussfinanzierung.
Die EZB hatte Anfang 2019 sogar angedeutet, dass die Zinswende sogar erst 2020 kommen könnte, sollte die wirtschaftliche Schwächephase anhalten.
Um sich diese günstigen Konditionen zu sichern, auch wenn der Ablauf der eigenen laufenden Immobilienfinanzierung erst 2-3 Jahre in der Zukunft liegt, bietet sich derzeit an, die Konditionen mit einem Forward-Darlehen abzusichern.
Was genau bedeutet Forward-Darlehen?
Das englische Wort Forward bedeutet Vorwärts und beschreibt die Art einer solchen Kreditvariante: Man schließt heute schon eine neue Finanzierung ab, auch wenn das Darlehen erst in einigen Monaten oder Jahren abgerufen wird. Der dann zu zahlende Zinssatz wird dabei jetzt schon festgeschrieben und orientiert sich am aktuellen Zinsniveau. Allerdings verlangen die Banken einen Aufschlag auf die Zinsen, der mit der Dauer der Wartezeit steigt.
Für Anschlussfinanzierungen, die innerhalb von sechs bis zwölf Monaten abgerufen werden, verzichten die meisten Institute zwar auf einen Zinsaufschlag. Bei Forward-Darlehen mit längerer Vorauslaufzeit beträgt der Aufschlag ca. 0,02 Prozentpunkte auf den Zinssatz pro Monat Wartezeit.
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