03.12.2020Lassen Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen nicht verfallen
Null- und Negativzinsen begleiten uns nach wie vor. Sie können dem Nullzins aber gegenwirken – denken Sie z. B. einfach an Ihre vermögenswirksamen…
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Bei einem Brand werden meist neben dem Weihnachtsbaum oder Adventskranz auch Einrichtungsgegenstände, Möbel, Decken und sonstiger Hausrat beschädigt. Hier greift der in der Hausratversicherung enthaltene Feuerschutz, der Schäden durch einen Brand (im Sinne der Bedingungen) versichert, beispielsweise verursacht durch eine brennende Kerze dessen Flamme auf den Weihnachtsbaum übergegriffen hat.
Die Hausratversicherung kommt dann im oben geschilderten Fall für die entstandenen Schäden auf und übernimmt die Kosten für den Ersatz des beschädigten Hausrates sowie weiterer Kostenpositionen (dies können Bewegungs- und Schutzkosten, Aufräumungskosten, Kosten für provisorische Maßnahmen oder auch Kosten zur Schadenabwehr oder Minderung sein).
Sollten dann auch fremde Personen- oder Sachen eines Dritten zu Schaden gekommen sein, so übernimmt dies im Verschuldensfall in aller Regel die
Aus diesem Grund ist für Mieter als auch Gebäudeeigentümer eine Haftpflicht- und Hausratversicherung gleichermaßen wichtig! Zusätzlich empfiehlt es sich für Gebäudeeigentümer eine Gebäudeversicherung abzuschließen, die für Schäden durch Brand am Gebäude einspringt und einen evtl. hohen finanziellen Verlust ausgleicht.
Besondere Achtsamkeit im Umgang mit Kerzen sollte trotz einer richtigen Versicherungsvorsorge aber immer noch die Grundvoraussetzung sein!
Bleibt eine entzündete Kerze unbeaufsichtigt, durch Verlassen des Raumes oder der Wohnung, gilt das als grob fährlässig. Genauso wenn nicht sichergestellt wurde, dass die Kerze ganz erloschen ist.
Stellt sich heraus, dass die nötige Sorgfaltspflicht erfüllt wurde übernimmt die Versicherung den kompletten Schaden. Sollte dies nicht der Fall sein liegt ggf. die grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht vor. Der Versicherer hat dann das Recht den Entschädigungsbetrag entsprechend zu kürzen.
Hier empfiehlt sich der Abschluss unserer hochwertigen Vertragsbedingungen, in denen auf den sogenannten Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird, sodass es im o. g. Fall nicht zu einer Kürzung kommt. Ihr Versicherungsvermittler hilft Ihnen gerne bei der Auswahl des richtigen Produktes/Tarifes weiter!
Beugen Sie der Brandgefahr mit unseren Tipps vor:
Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Brand muss die Feuerwehr schnellstmöglich alarmiert, das Gebäude verlassen und andere Mitbewohner informiert werden. Kontaktieren Sie anschließend Ihren Versicherungsvermittler. Er berät Sie zum weiteren Vorgehen und kann Ihnen wertvolle Tipps im Umgang mit den Versicherungen geben.
Sprechen Sie uns einfach an! Wir beraten Sie gerne.