Versicherungsschutz für Kinder im Studium und in der Ausbildung

Damit sich Ihre Sprösslinge sorgenfrei ihre Zukunft aufbauen können.

Inwieweit sind volljährige, unverheiratete Kinder noch über die Versicherungen der Eltern abgedeckt?

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist eine Grundabsicherung, die jeder haben sollte, denn sie schützt vor den finanziellen Folgen, falls man unbeabsichtigt Dritten einen Schaden zufügt. Für volljährige Kinder in Ausbildung oder Studium ist die Lage oft vorteilhaft: Viele Haftpflichtversicherungen der Eltern schließen volljährige, unverheiratete Kinder, die sich in der Erstausbildung befinden, mit ein. Das gilt oftmals bis zum Ende des Studiums oder der Ausbildung.

Wichtige Voraussetzungen, die zu beachten sind:

  • Erstausbildung: Nur während der ersten Ausbildung oder des Erststudiums besteht meist der Versicherungsschutz über die Eltern.
  • Altersgrenzen: Einige Versicherungen setzen Altersgrenzen fest. Es lohnt sich, die individuellen Konditionen zu prüfen.
  • Lebenssituation: Leben die Kinder während des Studiums oder der Ausbildung noch im Haushalt der Eltern oder beziehen sie eine eigene Wohnung? Der Wohnort kann Einfluss auf den Versicherungsschutz haben.
  • Zweitstudium oder -ausbildung: Beginnen Kinder eine zweite Ausbildung oder ein Zweitstudium, gilt der Versicherungsschutz in der Regel nicht mehr. Hier ist eine eigene Haftpflichtversicherung notwendig.

Sehr gute Tarife wie die vfm Deckungskonzepte bieten hier weitergehenden Versicherungsschutz, der ohne Altersgrenze über die Ausbildung hinaus geht, solange die häusliche Gemeinschaft mit den Eltern besteht und das „Kind“ unverheiratet ist.

Rechtsschutzversicherung

Bei der Rechtsschutzversicherung ist die Situation ähnlich, aber es gibt wichtige Unterschiede zu beachten. Die Rechtsschutzversicherung der Eltern deckt volljährige Kinder häufig nur ab, wenn diese keinen eigenen Hausstand gegründet und kein regelmäßiges Einkommen haben. Genaue Bedingungen variieren je nach Anbieter. 

Was sollte man beachten?

  • Eigener Hausstand: Sobald Kinder einen eigenen Hausstand gründen, also zum Beispiel aus dem Elternhaus ausziehen und eine eigene Wohnung beziehen, könnte eine eigene Rechtsschutzversicherung notwendig werden.
  • Einkommen: Erhalten Kinder während der Ausbildung oder des Studiums ein regelmäßiges Einkommen, etwa durch eine Berufstätigkeit, kann der Versicherungsschutz über die Eltern entfallen.
  • Spezialisierung: Es gibt Rechtsschutzversicherungen, die sich auf bestimmte Lebensbereiche spezialisieren, wie Verkehrsrechtsschutz oder Berufsrechtsschutz. Hier ist zu prüfen, welcher Schutz sinnvoll ist.

Krankenversicherung

Eine weitere wichtige Säule ist die Krankenversicherung. In Deutschland ist eine Krankenversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Für Kinder und Jugendliche ist die Mitversicherung über die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen bis zum 25. Lebensjahr möglich, sofern sie kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen haben. Sind sie allerdings selbstständig oder über eine bestimmte Einkommensgrenze hinaus berufstätig, benötigen sie eine eigene Krankenversicherung.

Für Studierende und Auszubildende gelten Sonderregelungen:

  • Studierende: An vielen Hochschulen gibt es eine Pflicht zur Krankenversicherung, die bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters oder bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres gilt. Zu Beginn des Studiums kann bei Wunsch auf Weiterversicherung in der GKV der Eltern (Familienversicherung) oder wenn die Eltern privat versichert sind (PKV), ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt werden. Dieser gilt aber dann für die gesamte Studiendauer! In der PKV bieten die meisten Gesellschaften ab dem 21. Lebensjahr Tarife zu vergünstigten Konditionen an.
  • Auszubildende: In der Regel sind Auszubildende über ihren Arbeitgeber gesetzlich pflichtversichert und zahlen ihre Beiträge direkt vom Ausbildungsgehalt.

Fazit

Der Versicherungsschutz für volljährige, unverheiratete Kinder in der Ausbildung ist ein komplexes Thema, das individuell betrachtet werden muss. Wichtig ist, dass Eltern und Kinder die bestehenden Versicherungspolicen genau prüfen und gegebenenfalls eine individuelle Versicherung abschließen. Nur so können junge Erwachsene sorgenfrei ihre Ausbildung absolvieren und sind im Schadensfall gut abgesichert. Es empfiehlt sich, frühzeitig mit einem Versicherungsexperten Kontakt aufzunehmen, um den optimalen Schutz für die Zukunft zu gewährleisten.
 



Sie möchten unsere aktuellen Themen per Newsletter erhalten?

Newsletter abonnieren

Fahrrad im Urlaub versichert?

Fahrradversicherung: Schutz für (E-)Bikes im Urlaub.

Altersvorsorge Immobilie

Kapitalanlage Immobilien: Inflationsschutz und Altersvorsorge.

Versicherungslösungen für WEGs, Hausverwalter und Baugenossenschaften

Spezialangebote in der Gebäudeversicherung für Eigentümergemeinschaften.

Zahnzusatzversicherung

Wissenswertes über Zahnzusatzversicherung: Leistungsspektrum und Absicherung für Ihr Lächeln.

Photovoltaikanlagenversicherung

Umfassender Schutz für Ihre Photovoltaikanlage: Mehr Sicherheit mit spezieller Photovoltaikanlagenversicherung.

Sichern Sie sich Ihr günstiges Eintrittsalter in der Krankenversicherung

Je früher, desto besser: Wie Sie beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung sparen können.

Top