03.12.2020Lassen Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen nicht verfallen
Null- und Negativzinsen begleiten uns nach wie vor. Sie können dem Nullzins aber gegenwirken – denken Sie z. B. einfach an Ihre vermögenswirksamen…
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Legen Sie Ihre Vorstellungen für den Krankheitsfall selbst fest!
Nur 10 Prozent von uns haben mit Vollmachten vorgesorgt. Wer nicht mehr für sich selbst entscheiden kann, kann sich nicht einfach vom Partner vertreten lassen, sondern wird durch einen gerichtlich bestellten Betreuer fremdbestimmt. Wir geben Ihnen einen knappen Überblick, wie Sie mit rechtskonformen Vollmachten dauerhafte Sicherheit erreichen:
Zusätzlich empfehlen wir einen sogenannten Notfall-Ordner, in dem Sie neben diesen Unterlagen noch Kontaktdaten von Angehörigen, Testamente und Bestattungsverfügungen, Kontodaten und Versicherungsunterlagen sicher verwahren. So erleichtern Sie es Ihren Angehörigen, nach Ihrem Willen zu entscheiden. Gerne helfen wir Ihnen bei der Erstellung Ihrer rechtssicheren Unterlagen.