Die häufigsten Rentenirrtümer
- „Meine Rente ist ausreichend hoch.“
Das stimmt zu fast 100 % nicht! Das Rentenniveau vor Steuern lag 2016 bei 48 % des Durchschnittverdienstes. Wer nicht in der glücklichen Lage ist, zusätzliche Mieteinnahmen durch Wohnungen oder Häuser zu erzielen, für den wird die gesetzliche Rente oft nicht reichen. Zumindest hat ein Rentner deutlich weniger Geld zur Verfügung als Berufstätige. Zusätzlich Vorsorgen ist also wichtig! - „Die Rente kommt automatisch!“
Leider nein. Wie alle anderen Sozialleistungen auch, müssen Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt werden. Hierfür reicht als erstes eine kurze schriftliche Nachricht aus. Wichtig bei Altersrenten: Der Antrag sollte wenigstens drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn gestellt werden, dann klappt es auch mit dem nahtlosen Übergang. - „Die letzten Jahre vor der Rente sind besonders wichtig!“
Das ist nicht richtig. Die Rentenhöhe berechnet sich aus allen rentenrechtlichen Zeiten bis zum Rentenbeginn, also aus dem gesamten Versicherungsleben. - „Alle müssen bis 67 arbeiten.“
Richtig ist: Erst ab dem Geburtsjahrgang 1964 liegt das Regelrentenalter bei 67 Jahren. Die Altersgrenze wird bis dahin behutsam angehoben. - „Die Rentenabschläge enden mit der „richtigen“ Altersrente!“
Das stimmt nicht. Rentenabschläge bei vorzeitigem Bezug einer Altersrente - diese betragen 0,3 % pro Monat, also 3,6 % für ein Jahr vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente - bestehen auf Dauer. Sie wirken sich auch auf eine im Anschluss an eine Altersrente zu zahlende Hinterbliebenenrente aus. - „Zu meiner Rente darf ich hinzuverdienen, ohne dass diese gekürzt wird.“ Das trifft nur teilweise zu. Altersrentner, die bereits die Regelaltersgrenze von 65 plus x erreicht haben, dürfen zu ihrer eigenen Altersrente unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass diese gekürzt wird. Aber Achtung in Bezug auf Hinterbliebenenrente, Steuer und Krankenkasse! Wer eine vorzeitige Altersrente bezieht, also noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht hat, muss Hinzuverdienstgrenzen beachten.
Seit Juli 2017 gilt: Übersteigt der Nebenverdienst 6.300 € im Jahr, wird der darüberliegende Betrag zu 40 % auf die Rente angerechnet.