Private Krankenversicherung für Kinder

Mit der Geburt eines neuen Erdenbürgers stellt sich automatisch die Frage nach der richtigen Krankenversicherung. Das duale Gesundheitssystem in Deutschland bietet verschiedene Möglichkeiten, wie Kinder zu versichern sind. Wahlmöglichkeiten haben die Eltern allerdings nur sehr begrenzt, denn Versicherungsstatus und Familienstand der Eltern beeinflussen maßgeblich die Art der Krankenversicherung.

Versicherungsbedingungen – Versicherungsstatus des Kindes folgt den Eltern

Je nachdem, wie die Eltern versichert sind, gelten unterschiedliche Regelungen für die Krankenversicherung von Kindern:

Beide Elternteile sind gesetzlich krankenversichert

Laut Gesetzes (§ 10 SGB V – Familienversicherung) ist der Nachwuchs automatisch im Rahmen der Familienversicherung versichert.

Sind beide Elternteile privat versichert, dann werden die Kinder ebenfalls innerhalb der PKV versichert.

Sind die Eltern nicht verheiratet, können sie selbst entscheiden, ob sie ihr Kind privat versichern wollen oder nicht.  

In diesem Fall richtet sich der Versicherungsstatus des Kindes nach dem Versicherungsstatus des Hauptverdieners. Verdient der privat versicherte Elternteil mehr, muss das gemeinsame Kind privat versichert werden. Die Familienversicherung über die GKV ist nur möglich, wenn der gesetzlich versicherte Elternteil mehr verdient, als der privat versicherte. In dieser Konstellation ist es möglich, das Kind beitragsfrei in die Familienversicherung der GKV aufzunehmen.

Wichtig: Der Versicherungsstatus des Kindes ist nicht auf Dauer festgeschrieben. Steigt das Einkommen des Hauptverdieners, kann auch das Kind in der PKV mitversichert werden. Verdient er weniger, kann eine Voraussetzung für eine kostenfreie Familienversicherung entstehen.

Was passiert mit der privaten Krankenversicherung des Kindes nach einer Scheidung?

Bei einer Trennung oder Scheidung richtet sich der Versicherungsstatus des Kindes danach, bei welchem Elternteil es seinen Hauptwohnsitz hat. Ist der Elternteil gesetzlich versichert, kann das Kind beitragsfrei gesetzlich familienversichert werden. Lebt es dagegen zukünftig bei einem privat versicherten Elternteil, ist für den Nachwuchs eine eigene private Krankenversicherung nötig.

Mein Kind wird 18: Was ändert sich bei Kindern von PKV versicherten Eltern?

Für die PKV ist es unerheblich, ob die Kinder volljährig sind. Der Kindertarif der PKV kann bis höchsten zum Alter von 27 Jahren in Anspruch genommen werden, solange durch Berufsausbildung, Erwerbstätigkeit oder Studium keine Versicherungspflicht ausgelöst wird. Werden sozialversicherungspflichtige Einkünfte erzielt, beenden diese die private Krankenversicherung. Das Kind wird versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse.

Beginnt der Nachwuchs ein Studium, dann werden keine Einkünfte erzielt. Es besteht zwar durch die Immatrikulation zunächst Versicherungspflicht, allerdings haben Studenten die Möglichkeit, sich von dieser Versicherungspflicht während des Studiums befreien zu lassen. Hier kann direkt in einen Studientarif der privaten Krankenversicherung gewechselt werden.

Was gilt, wenn das Kind nicht ganz gesund ist?

Wenn die Versicherung innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt beantragt wird, entfällt die Gesundheitsprüfung. So können auch Kinder mit schweren Erkrankungen oder Behinderungen ohne Zuschläge oder Leistungsausschlüsse bei der privaten Versicherung versichert werden. Übrigens erhält der Nachwuchs dieselben Versicherungskonditionen wie die privat versicherten Eltern. Voraussetzung für all dies ist allerdings, dass man selbst schon mindestens drei Monate privat krankenversichert war.

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Eine private Krankenversicherung ist für Kinder ebenso vorteilhaft wie für Erwachsene: Mit unseren unabhängigen Experten erhalten Sie eine ehrliche Beratung, die auf Ihre individuelle Situation und Wünsche eingeht, um mit Ihnen den besten PKV-Tarif für Ihre Familie zu finden.

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