So sind Sie und Ihr Kind auf dem Schulweg versichert

Die Sommerferien neigen sich dem Ende entgegen und mit Beginn des neuen Schuljahres machen sich wieder viele Kinder auf den Weg, die zum ersten Mal in die Schule gehen. Da heißt es seitens der Eltern, vorher mit ihren Kindern den Schulweg abzugehen und die Kinder auch auf Gefahren hinzuweisen.

Und je nachdem, welchen Weg Ihre Kinder wie zurücklegen müssen, beinhaltet dieser mehr oder weniger große Gefahren. Da stellt sich die Frage, wie denn Ihr Kind versichert ist, sollte es doch einmal zu einem Unfall kommen, ganz gleich, wer für diesen letztlich Verantwortung trägt.

Ganz pauschal kann die Frage nach dem Versicherungsschutz bei Schulwegunfällen so beantwortet werden, dass zunächst einmal – analog wie bei Wegeunfällen zur Arbeitsstätte – die gesetzliche Unfallversicherung einspringt. Trotz dieser beruhigenden Information raten wir Ihnen dennoch zum Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Und das aus guten Gründen.

DENN ES GIBT SITUATIONEN, IN DENEN DIE GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG EBEN NICHT GREIFT.

Zunächst einmal sollten Sie wissen, dass Sie bei einem Schulwegunfall auf jeden Fall einen für Arbeits- und Wegeunfälle zuständigen Facharzt aufsuchen sollten. Vor allen Dingen müssen Sie erwähnen, dass es sich um einen Wegeunfall handelt, damit von vornherein klar ist, dass die gesetzliche Unfallversicherung für die Kosten der Behandlung aufkommt und eben nicht die eigene Krankenkasse. Fällt die Zahlungsverpflichtung in den Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung, gehen die Leistungen bis zur Zahlung einer lebenslangen Rente. Die Leistungen der eigenen gesetzlichen Krankenversicherung indes sind dagegen bei weitem nicht so weitreichend.

Damit die gesetzliche Unfallversicherung aber auf jeden Fall zahlt, muss es sich bei dem Unfall auch tatsächlich um einen Schulwegunfall handeln. Das bedeutet konkret, dass Ihr Kind auf jeden Fall dann versichert ist, wenn es von zu Hause direkt zur Schule kommt und denselben Weg nach Schulschluss wieder nach Hause. Dabei spielen die Unterrichtszeiten überhaupt keine Rolle. Begleiten Sie oder ein naher Angehöriger Ihr Kind auf dem Weg, dann sind auch diese Personen bei einem Unfall durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Dabei spielt es ebenfalls keine Rolle, wie Ihr Kind zur Schule kommt. Selbst für den Fall, dass Sie Ihr Kind mit Ihrem Auto zur Schule bringen, um dann selbst zur Arbeit zu fahren, erfolgt die Absicherung durch die gesetzliche Unfallversicherung. Allein in dem Fall, wenn ein Schulwegunfall bei einer Fahrt mit dem Bus passiert, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Hier müssen Sie sich an die Versicherung des privaten Busunternehmers wenden.

Auch wenn die gesetzliche Unfallversicherung recht leistungsstark ist, so leistet sie längst nicht bei jedem Unfall. Wenn Ihr Kind nämlich von der Schule nicht direkt nach Hause geht, weil es einen Abstecher zu Oma oder einem Freund macht, dann stellt ein Unfall keinen Wegeunfall im eigentlichen Sinne dar. Es sei denn, der Aufenthalt dort dauert nicht länger als zwei Stunden. Aber auch dann ist lediglich der Weg nach Hause versichert; der Aufenthalt am Ort selbst indes nicht. Gleiches gilt für den Fall, wenn sich Ihr Kind auf dem Weg nach Hause kurz in einem Supermarkt etwas kauft oder der Weg von der Schule direkt zum Fußballtraining führt. Durch die enge gesetzliche Auslegung des Begriffes “Schulweg” sollten Sie immer auch an den Abschluss einer privaten Unfallversicherung denken, die wir Ihnen als Makler gerne passend zusammenstellen. So vermeiden Sie, dass bei einem Unfall niemand für die Behandlung aufkommt.

Aber auch wenn es eine sehr enge Auslegung gibt, so ist auch immer zu berücksichtigen, dass es sich um ein Kind handelt und eben nicht um einen Erwachsenen. So sind mitunter auch Unfälle durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, die aufgrund kindlichem Verhalten entstanden sind. Verpasst Ihr Kind beispielsweise, an der eigentlich richtigen Bushaltestelle auszusteigen und fährt stattdessen eine oder zwei Stationen weiter, um dann den Rest des Weges zu Fuß zurückzulegen, so ist dies ein typisches kindliches Verhalten. Kommt es auf diesem Weg zu einem Unfall, ist die gesetzliche Unfallversicherung zur Übernahme der Kosten verpflichtet.

 

Sie sehen, der Schulweg ist für Sie und Ihre Kinder durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Dennoch ist der Versicherungsschutz an enge Bedingungen geknüpft. Informieren Sie sich in jedem Fall auch über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung, damit Ihr Kind auch in der Freizeit gut versichert ist. Zudem empfehlen wir in jedem Fall zusätzlich den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung. Rufen Sie uns an! Tel: 0 62 32 / 3 17 01 11 oder kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular



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