Ihre Wiederaufbau-Garantie für Ihr Haus
Wer in „Betongold“ investiert, hat einen wichtigen Schritt zu einer stabilen Altersvorsorge getan. Meist ist das Eigenheim bzw. die Eigentumswohnung die größte Investition, die man in seinem Leben tätigt. Diese sollte natürlich abgesichert sein. Konventionell erfolgt das in Deutschland über die Wohngebäudeversicherung. Hierbei wird der Wert des Hauses entweder nach dem „Wert 1914“ (siehe Begriffserklärung unten) festgelegt oder es wird die Quadratmeter-Wohnfläche für eine Prämienkalkulation herangezogen. Die korrekte Berechnung sowie ein Unterversicherungsverzicht ist für Sie quasi eine Wiederaufbau-Garantie des Versicherers im Falle eines Totalschadens. So bekommen Sie die ortsüblichen Wiederherstellungskosten für den Wiederaufbau Ihres Hauses erstattet. Wichtig dabei: der „Wert 1914“ muss exakt ermittelt worden sein, bzw. die Quadratmeter-Wohnfläche noch übereinstimmen. Sollten Sie also Umbauten oder Anbauten vorgenommen haben, neue Garagengebäude errichtet oder sich ein Carport und weitere Nebengebäude zugelegt haben, sprechen Sie auf jeden Fall mit uns. Wir passen Ihren Versicherungsschutz gerne für Sie an!
Wert 1914: 1914 waren die Baupreise dank der Goldmark stabil. Im vergangenen Jahrhundert nahm dann die Preissteigerung ihren Lauf. Der „Wert 1914“ ist eine künstliche Rückrechnung der Inflation auf einen Basispreis, um eine einheitliche Wertermittlung für Wohngebäude zu haben. Er soll sicherstellen, dass durch die Wertsteigerung der Immobilie im Laufe der Zeit keine Unterversicherung des Gebäudes entsteht.