Bausparen hat viele Vorteile

Der Bausparvertrag bleibt weiterhin ein hochinteressantes Anlage- und Finanzierungsmodell. In diesem Beitrag möchten wir aufzeigen, dass der Bausparvertrag in der aktuellen Niedrigzinsphase immer noch ein passendes Produkt zur Geldanlage ist. Zudem bieten viele Bausparkassen Kombiprodukte zur Finanzierung für sofortige Modernisierungsmaßnahmen an. Die neue Wohnungsbauprämie kann man dabei in den Vertrag mit einfließen lassen.

Die Vorteile von Bausparen im Überblick

Bausparvertrag als Kapitalaufbau

In der aktuellen Niedrigzinsphase ist es schwer, ein sicheres aber auch attraktives Anlageprodukt zu finden. Meist sind die Guthabenzinsen der Bauspartarife sehr niedrig (ca. 0,1% bis 0,5%) und mit Kosten (Abschlussgebühr und Kontogebühr) behaftet. Dies hat zur Folge - sofern man keinen Anspruch auf staatliche Förderungen hat – dass am Ende weniger Guthaben vorhanden ist, als einbezahlt wurde.

Es gibt allerdings auch Bausparkassen, die noch sogenannte Renditetarife anbieten. Inklusive der staatlichen Förderungen kann man somit auch mit einem Bausparvertrag eine wirklich attraktive und vor allem sichere Rendite erzielen.

Modernisierungen für Eigenheimbesitzer als auch Mieter

Als Eigenheimbesitzer kennt man die mit den Jahren anfallenden Renovierungsarbeiten nur zu gut. Um das Eigenheim weiter in Schuss zu halten, kann man die Modernisierungskosten nicht immer aus eigener Tasche tragen. Hierfür gibt es zur kurzfristigen Kapitalbeschaffung sogenannte Bausparsofortdarlehen. Mit einem sog. Blankodarlehen kann man bis 30.000 EUR einen Kredit aufnehmen, welcher nicht grundbuchlich abgesichert  werden muss. Es sind lediglich Einkommensnachweise, Kontoauszüge und aktueller Grundbuchauszug notwendig. 

Die Bausparkassen bedienen unterschiedliche Kundenzielgruppen, teils finanzieren sie nur Angestellte, andere wiederum auch Selbstständige.
Es gibt natürlich auch Anbieter, welche diese Sofortdarlehen für Mieter anbieten. Hier lohnt es sich die konkrete Konstellation zu vergleichen und nicht
das erstbeste Angebot anzunehmen.

Neue Wohnungsbauprämie seit 01.01.2021

Die Wohnungsbauprämie ist ein staatlicher Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Um die WOP zu erhalten, darf das zu versteuernde Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Damit noch mehr Menschen von der staatlichen Förderung profitieren, wurden die Einkommensgrenzen zum Jahreswechsel nochmals angehoben. Seit dem 01.01.2021 liegen diese bei 35.000 Euro bzw. 70.000 Euro zu versteuernden Einkommen (Alleinstehende bzw. Verheiratete/ eingetragene Lebenspartner). Das Bruttoeinkommen kann also je nach Familienstand und Anzahl der Kinder noch deutlich darüber liegen. Konkret erhält den staatlichen Zuschuss i.d.R. auch noch ein Ehepaar mit zwei Kindern, sofern das Bruttoeinkommen 103.188 EUR jährl. nicht überschreitet. 

Zudem wurde die Wohnungsbauprämie auf 10% sowie der förderfähige Sparbeitrag auf 700 Euro für Alleinstehende und 1.400 Euro für Verheiratete bzw. eingetragene Lebenspartner erhöht. Maximal fließen also jährlich EUR 140,00 an staatlicher Förderung in Ihren Bausparvertrag.

Erreicht man mit seinen Einzahlungen den Höchstbeitrag nicht, fällt die Wohnungsbauprämie entsprechend geringer aus. Leider ist diese staatliche Förderung oftmals nicht bekannt bzw. wird nicht voll ausgeschöpft.

Unser Tipp

Abschließend noch ein kleiner Tipp für alle, die für ihre Kinder oder Enkelkinder Geld sparen möchten: Schenken Sie doch Ihren Kindern oder Enkelkindern anstatt Guthabenzinsen einfach dauerhaft niedrige Darlehenszinsen von z. B. 0,45 %! 

Dafür einfach einen Bauspartarif mit günstigen Darlehenszinsen abschließen. Dieser wird regelmäßig bespart und später auf das Kind oder Enkelkind übertragen. Somit hat man die Option für die Einrichtung der ersten Wohnung, ein vom aktuellen Markt unabhängiges, zinsgünstiges Darlehen in Anspruch zu nehmen. Alternativ kann der Vertrag auch weiter bespart und zu einem späteren Zeitpunkt in die Baufinanzierung mit eingebracht werden!

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